Minges Kaffeerösterei sorgt mit rechtskräftigem Gerichtsurteil gegen Wettbewerber für Klarheit in der Branche! Werbung für kompostierbare Kaffeekapseln darf Verbraucher nicht täuschen
Kaffeeröster verklagen sich gegenseitig!
Die Minges Kaffeerösterei GmbH, Vorreiterin in Deutschland mit dem Vertrieb von heimkompostierbaren Kaffeekapseln, hat am 26. März 2020 vor dem Oberlandesgericht München ein rechtskräftiges Urteil gegen einen Wettbewerber erwirkt und damit gleichzeitig bundesweit für Klarheit und Transparenz beim Thema Kompostierbarkeit von Kaffeekapseln gesorgt.
„Das Oberlandesgericht hat unsere Auffassung vollumfänglich bestätigt, wonach nur dann mit dem Bestehen einer Zertifizierung sowie gleichzeitig mit einer Heimkompostierbarkeit von Kaffeekapseln geworben werden darf, wenn auch tatsächlich die Heimkompostierbarkeit durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle belegt worden ist“, sagt Ulli Minges, Geschäftsführer der Minges Kaffeerösterei GmbH. Das Unternehmen vertreibt heimkompostierbare Kapseln unter der Lizenzmarke Feinkost Käfer und ist im Handelsmarkensegment aktiv. Die beklagte Wettbewerberin hatte ihre Kaffeekapseln unter anderem mit den Aussagen „Die Bio- Kapsel ist als OK COMPOST gemäß TÜV Austria/Vincotte zertifiziert“ und „Du kannst die Kapseln also ruhigen Gewissens nach dem Gebrauch in deinen Kompost, die Biotonne oder in den Hausmüll werfen“ beworben – ohne über die ausschließlich industrielle Kompostierbarkeit nach ‚OK compost-INDUSTRIAL‘ gemäß TÜV Austria zu informieren. „Das Oberlandesgericht sieht darin eine Irreführung der Verbraucher, da dieser aus der Kombination der beworbenen Aussagen den Schluss zieht, die Kapseln hätten ein TÜV-Zertifikat für ihre Hauskompostierung erhalten, da der Begriff ,OK COMPOST‘ allgemein dafür stehe, dass es in Ordnung sei, die Kapseln im Kompost zu entsorgen“, erläutert Minges.